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Das Bespielen von Golfplätzen unter winterlichen Bedingungen birgt ein hohes Risiko für eine Schädigung der Rasenflächen.
Winterspielbetrieb ab dem 11.12.2017: Informationen für Golfspieler
Zur Schonung des Golfplatzes beginnt in diesem Jahr ab dem 11.12.2017 der WINTERSPIELBETRIEB mit Wintergrüns und Tragepflicht. Der Winterspielbetrieb wird durchgeführt, um den Golfplatz und die Grüns während der Nebensaison und der Wintermonate zu schonen. Gerade die Bespielbarkeit der Grüns kann – zum Leidwesen der Golfer – bei Nässe, Reif, Frost, Eis und/oder Schnee erheblich eingeschränkt werden. Oft führt das Bespielen dieser empfindlichen Spielelemente zu Schäden, die erst später zum Vorschein kommen und mit großem und einem kostenintensiven Zeitaufwand beseitigt werden können | |
Wintergrüns, Tragepflicht ... warum und weshalb!? Der DGV (Deutscher Golf Verband) erläutert übersichtlich anhand des folgenden Plakats und der Broschüre die Gründe und die Bedeutung für die Schonung des Golfplatzes im Winter. Mit einem Klick auf die folgenden Bilder öffnen sich die Informationen: |
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